Cafeteria Modell – das moderne Gehalt
Newsletter 3-2019
Cafeteria Modell – das moderne Gehalt
Der zunehmende Mangel an gut qualifizierten Fach- und Führungskräften in den letzten Jahren macht es für Unternehmen notwendig, sich am Arbeitsmarkt abzuheben und ein System auszugestalten, das die Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen bindet. Lohnnebenleistungen – in der Fachsprache Fringe Benefits oder auch Incentives genannt – gewinnen dabei zunehmend an Bedeutung.
Den individuellen Vorlieben der MitarbeiterInnen kann dabei durch die Einführung eines Cafeteria-Modells Rechnung getragen werden.
Was versteht man unter „Cafeteria“?
Bei einem Cafeteria-System haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, innerhalb eines vorgegebenen Budgets zwischen verschiedenen Entgeltsbestandteilen entsprechend ihren persönlichen Bedürfnissen und Präferenzen zu wählen, ähnlich einem Menüplan in der Cafeteria. Die Arbeitnehmer werden somit nicht mehr allein durch Barzahlung entlohnt, ihnen werden anstelle oder zusätzlich zur Barzahlung weitere Vergütungsbestandteile gewährt.
Früher wurden z.B. Betriebspensionen als Belobigung für Betriebstreue eingesetzt – heute werden sie auch im Sinne alternativer Verdienstmöglichkeiten eingesetzt.
Gesamtvergütung
Das Cafeteria-System geht von einem Menü aus (Gesamtvergütung), dessen Zusammensetzung Mitarbeiter (mit)bestimmen können.
Die einzelnen Angebote können ganz unterschiedlich sein – je nachdem, was sie kosten dürfen. Sie reichen von einer besseren Büroausstattung, einem Arbeitgeberdarlehen bis hin zu Firmenwagen, betriebliche Altersvorsorge oder Zusatzurlaub.
Gesamtvergütung = Barlohn + Soziallohn (Betriebliche Altersvorsorge) + Fringe Benefits
Soziallohn
Im Einvernehmen von Unternehmen und MitarbeiterInnen werden Teile der Arbeitsvergütung nicht in bar ausbezahlt, sondern in eine später fällig werdende aufgeschobene Vergütung umgewandelt.
Für das Unternehmen besteht kein Risiko:
- Finanzierung der Leistungszusage erfolgt durch den/die MitarbeiterIn
- Verwendung von Bezugsteilen (einmalig, laufend, zeitlich befristet)
- variable Gestaltung
Mögliche Durchführungswege
- Zukunftssicherung nach §3(1) 15a. EStG 1988
- Betriebliche Kollektivversicherung
- Pensionskassenlösung
- Direkte Leistungszusage