Financial Lines

Financial Lines bietet Unternehmen und Managern Versicherungslösungen zum Schutz vor Vermögensschäden oder Kosten. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Wir bieten bedarfsgerechte Lösungen, Deckung für spezielle Risiken und maßgeschneiderte Konzepte in folgenden Sparten:

Haftpflichtansprüche gegen Unternehmensleiter wegen eines Managementfehlers, welchen sie in dieser Eigenschaft gesetzt haben.

  • Dienstvertrags-Rechtschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten von Unternehmensleitern, Geschäftsführer, Vorstandsdirektoren udgl.
  • Strafrechtsschutz-Versicherung: zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen beim Vorwurf der Verletzung von Vorschriften des Straf- und Verwaltungsrechts
  • Vermögensschaden-Rechtsschutz: für die zivilrechtliche Abwehr von reinen Vermögensschäden, wenn die versicherte Person von dem Unternehmen oder von einem Dritten in Anspruch genommen wird
  • Manager-Rechtsschutz: umfasst die drei vorgenannten Sparten in einer Polizze.

Sie schützt vor den finanziellen Folgen durch kriminelle Handlungen von Mitarbeiter aber auch durch Dritte (Täuschungsschäden) sowie Computermissbrauch.

Cyber Insurance sichert Schäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen oder sonstigen Akten von Cyberkriminalität ab. Versichert gelten Eigenkosten wie zB Forensikkosten zur Feststellung des Datenlecks, Kosten für die Information der betroffenen Kunden über das Cyberevent, PR-Kosten, Kosten der Betriebsunterbrechung aus einem derartigen Vorfall sowie die Cyberhaftpflichtversicherung.

Prospekthaftungsversicherungen bieten Versicherungsschutz für das Prospekthaftungsrisiko des emittierenden Unternehmens und seiner Organe sowie der verantwortlich handelnden Personen im Falle einer Emission von Wertpapieren (Projektversicherung für den Börsegang).

Die EPLI-Versicherung bietet Versicherungsschutz wegen Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit Bewerbungsverhältnissen und Anstellungsverträgen wie zB:

  • Diskriminierung
  • sexueller Belästigung
  • rechtswidriger Kündigung

Die Kidnapp-, Ransom- & Extortion-Versicherung bietet Versicherungsschutz im Falle der Entführung und Erpressung von Familien- oder Unternehmensangehörigen.

Diese beschäftigt sich mit dem Risiko Opfer einer Erpressung zu werden. Mit der Drohung, Produkte oder andere Sachen des Unternehmens zu beschädigen, zu zerstören oder zu verunreinigen, soll das Unternehmen zu einer Lösegeldzahlung an die Erpresser bewegt werden. Rückrufkosten, Umsatz- und Reputationsverluste sowie Risikomanagement sind wichtige Themen in dieser Versicherungssparte.

Die bekanntesten Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen sind diejenigen für Architekten, Zivilingenieure, Technische Büros, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Aber auch andere Dienstleister und Branchen können sich gegen das Risiko, dass aus ihrer Geschäftstätigkeit heraus einem Dritten ein Vermögensschaden zugefügt werden könnte, mit einer VH- oder E&O-Versicherung absichern. Gerade Finanzdienstleister und die IT-Branche sowie Unternehmensberater sind hiervon stark betroffene Berufsgruppen. Einige dieser Berufsgruppen benötigen ohnedies eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichthaftpflichtversicherung.

Die W&I-Versicherung deckt finanzielle Schäden aus der Verletzung von Garantien und - in bestimmten Rechtssystemen - steuerliche Freistellungsverpflichtungen. Dazu erleichtert sie eine Vielzahl von Unternehmenstransaktionen, insbesondere Unternehmensübernahmen aber auch den Kauf von Objekten.

Bei dieser Absicherung gibt es zwei mögliche Varianten:

  1. Die Käuferpolizze ersetzt den Käufern Verluste aus Verletzungen von Garantien und steuerlichen Freistellungsverpflichtungen, die mit dem Verkäufer im Unternehmenskaufvertrag vereinbart wurden. Sie gibt dem Käufer die Möglichkeit, Ansprüche direkt gegen die Versicherung zu durchzusetzen, ohne diese gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Bei der Transaktion von Gebäuden kann man auch Gewährleistung für versteckte Mängel absichern.
  2. Die Verkäuferpolizze entschädigt den Verkäufer für Verluste aus Ansprüchen, die vom Käufer wegen Verletzung der im Unternehmenskaufvertrag vereinbarten Garantien und steuerlichen Freistellungsverpflichtungen geltend gemacht werden.

Herr Norbert Jagerhofer und Herr Ralf Hösch beraten Sie gerne zu diesem Thema:

Ansprechpartner