Drohnen – Die Helfer der Zukunft in den Bereichen Industrie und Logistik

Newsletter 02-2018

In Österreich gehen immer mehr Drohnen in die Lüfte. Schätzungen zufolge sind es über 100.000 bundesweit.

Auch im Bereich der Industrie nimmt der Einsatz ständig zu. Bei der Sicht-Kontrolle von Hochspannungsleitungen, Brücken, Gebäuden, etc. ermöglicht eine Drohne den Zugang zu bis dato nur mit größtem Aufwand erreichbaren Stellen und somit eine Erkennung und Vermeidung von späteren Schadensfällen.

Im Bereich der Logistik werden vermehrt Versuche von Online-Riesen sowie von Logistikunternehmen vorangetrieben, Paketzustellungen mittels Paketdrohnen durchzuführen und somit die Auslieferungsprozesse zu optimieren.

Doch trotz aller Euphorie sollten auch die gesetzlichen Rahmenumstände nicht vergessen werden, denn jede Drohne über 250 Gramm Gewicht (mit Kamera) benötigt in Österreich eine Haftpflichtversicherung.

Diesbezügliche gesetzliche Regelungen sind im Luftfahrtgesetz zu finden.

Drohnen werden in mehrere Klassen eingeteilt

  • Spielzeug (bis 250 Gramm)
  • Flugmodell
  • unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 (Flug mit Sichtverbindung) und Klasse 2 (ohne Sichtverbindung)

Je nach Kategorie ist die Einhaltung unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen erforderlich. Diese umfassen unter anderem den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die Bewilligung durch die Austro Control, die Einhaltung von maximal erlaubten Flughöhen und die Einhaltung von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten.

Fliegen ohne Einhaltung dieser Vorschriften kann mit hohen Geldstrafen geahndet werden.

Die Schäden, die von Drohnen verursacht werden können, sind vielfältig und werden oft unterschätzt. Von Beschädigungen von Stromleitungen, Bäumen, Flugzeugen und Gebäuden bis hin zu Verletzungen von Menschen oder Tieren können Drohnen einiges anrichten. Bei einem Kurzschluss aufgrund defekter Elektronik in trockenen Gebieten kann auch Brandgefahr drohen.

Der Abschluss von entsprechenden Versicherungen ist jedenfalls erforderlich, um große finanzielle Forderungen zu vermeiden.

Es besteht die Möglichkeit, sich mittels einer entsprechenden Haftpflichtversicherung gegen Ansprüche von Dritten zu schützen oder mittels einer Kaskoversicherung die Drohne selbst entsprechend zu versichern.

Für nähere Informationen wenden Sie sich an Ihren persönlichen Kundenbetreuer.