Auslandsreisen mit dem (Firmen-)KFZ und was es zu beachten gilt

Newsletter 2-2019

Grüne Karte

Grundsätzlich sollte innerhalb der EU das europäische Kfz-Kennzeichen als Nachweis einer bestehenden und den Normen entsprechenden Kfz-Haftpflichtversicherung ausreichen.

Doch die Praxis sieht anders aus!

Auch wenn die Grüne Karte gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, wird sie doch in einigen Ländern als Versicherungsnachweis verlangt.

Es gibt zwei Arten von grünen Karten (Internationale Versicherungskarte – kurz „IVK“), die kleine und die große Grüne Karte. Die kleine Karte bekommen Sie kostenlos bei Ihrer Haftpflichtversicherung. Sie wird in der Regel automatisch zugesandt und hat zumeist eine Geltungsdauer von ein bis zwei Jahren. Bitte prüfen Sie daher bereits einige Tage vor Reiseantritt das Vorhandensein und die Gültigkeit, sodass dem Versicherer gegebenenfalls genug Zeit für eine Nachsendung des Dokuments zur Verfügung steht.

Grüne Karte

Die große Grüne Karte für Reisedestinationen außerhalb Europas (z.B. Türkei, Russland) muss vom Versicherungsunternehmen mit gesonderter Eintragung des jeweiligen Länderkennzeichens ausgestellt werden. Die Ausstellung dieser Karte ist kostenpflichtig. Auch hier empfiehlt sich eine zeitgerechte Abklärung der Erfordernisse.

Pickerl – Überprüfung gem. § 57a

Grundsätzlich unterliegt die Sicherheits-Überprüfung Ihres Fahrzeugs gemäß §57a („Pickerl“) dem Recht des Landes in dem das Auto zugelassen ist. Das österreichische Gesetz gibt Autobesitzern einen Monat vor und vier Monate nach dem eingestanzten Monat des Überprüfungstermins Zeit, die Fahrzeugbegutachtung durchführen zu lassen.

Darf man mit einem Pickerl innerhalb der Toleranzfrist ins Ausland fahren?

Bitte beachten Sie, dass die österreichischen Toleranzfristen nicht in allen Ländern anerkannt werden. Viele Länder, wie z.B. Italien, Polen oder Tschechien, kennen keine bzw. kürzere Toleranzfristen. In diesen Ländern kommt es daher immer wieder vor, dass Autofahrern die Einreise verweigert wird, Geldstrafen verhängt oder sogar die Kennzeichentafeln abgenommen werden.

Grüne Karte

Um es nicht soweit kommen zu lassen, empfiehlt sich daher vor jeder Auslandsreise das Pickerl auf Gültigkeit zu überprüfen und allenfalls vor Reiseantritt erneuern zu lassen! Das Ablaufdatum auf der Begutachtungsplakette soll bis zur Heimreise nicht überschritten werden.

Dienstwagen

Bei Fahrten mit dem Dienstwagen empfiehlt sich die Mitnahme einer sogenannten Benutzungsbewilligung für alle berechtigten Lenker (abhängig von der jeweiligen Firmenvereinbarung). Nachdem der Lenker nicht Zulassungsbesitzer ist, werden in manchen Ländern (z.B. Italien) spezielle Formulare benötigt.

 

Assistance Service

Viele KFZ-Haftpflichtversicherungen bieten in Form von Zusatzpaketen sogenannte Assistance-Leistungen wie z.B. Pannenhilfe, Bergung oder Abschleppen, Rückholungen aus dem Ausland und dergleichen an.

Meist wird auch länderspezifisches Informationsservice für die Reiseplanung angeboten.

Wir empfehlen schon im Vorfeld die kostenlose Inanspruchnahme des Informationsservices, als auch die Mitnahme der sogenannten Service-Karte, welcher alle wichtigen Versicherungsdaten (Hotline, Polizzennummer) zu entnehmen sind.

Bei Fragen zu diesen oder ähnlichen Themen stehen Ihnen gerne unsere Experten aus dem KFZ-Management zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eine sichere Reise und erholsame Urlaubstage!