Mit dem Fahrrad auf Reisen

Newsletter 2-2020

Das schöne Wetter zieht uns ins Freie und schenkt uns genug Elan, die Fahrräder und E-Bikes aus dem Keller zu holen. Egal ob ein Einkauf oder eine Ausfahrt ansteht, irgendwann muss man sein Fahrrad abstellen und unbeaufsichtigt, wenn auch nur für kurze Zeit, zurücklassen.
 

Trotz versperrtem Fahrradschloss wird das Bike gestohlen. Leistet meine Haushaltsversicherung?

Nein. In der Regel endet Ihr Versicherungsschutz aus der Haushaltsversicherung an der Grundstücksgrenze Ihres Wohnhauses. Dies bedeutet, dass Sie weder im Falle eines Fahrraddiebstahls in der nächstgelegenen Straße, geschweige denn im Ausland einen Versicherungsschutz genießen.

Wann leistet meine Haushaltsversicherung bei einem Fahrraddiebstahl dann?

  • Ihre Haushaltsversicherung leistet Ersatz für Ihr gestohlenes Fahrrad bei einem Einbruch in Ihre Wohnräumlichkeiten, in Ihr versperrtes Kellerabteil oder bei einem Diebstahl aus einem allgemeinen Gebäudeteil, wenn es vorher mit einem Schloss gesichert wurde.

Die maximale Ersatzleistung ist standardmäßig oftmals zu gering vereinbart. Hier gilt es, die angegebene Versicherungssumme in der Polizze zu prüfen.
 

Was deckt meine Kfz-Versicherung?

In der Kaskoversicherung gelten grundsätzlich nur alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile automatisch als mitversichert. Die am Auto mittels Träger befestigten Fahrräder zählen nicht dazu. Wird Ihr Bike vom Fahrradträger gestohlen, leistet Ihnen Ihr Kaskoversicherer keinen Ersatz.

Dasselbe gilt bei einem selbstverschuldeten Unfall, beispielsweise einem Anfahrschaden, bei dem Ihr am Auto montiertes Fahrrad zu Schaden kommt.

Sollte ein anderer Autolenker schuld an einem Unfall und Ihrem beschädigten Fahrrad sein, so können Sie Ihre Schadenersatzforderungen beim gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherer geltend machen.

Sind Sie im Besitz eines höherpreisigen Fahrrads oder E-Bikes und möchten sich im Fall der Fälle viel Unmut und Ärger ersparen, empfehlen wir, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Bitte beachten Sie, dass jeglicher Diebstahl bzw. Einbruchdiebstahl einer unverzüglichen polizeilichen Anzeige bedarf.

 

Wir beraten Sie gerne.