Negativzinsen vermeiden mit einer Abfertigungsauslagerung

Newsletter 03-2020

Diverse Zinsindikatoren (z.B. Euribor) sind aktuell negativ. Dies hat zur Folge, dass man möglicher Weise für sein veranlagtes Kapital „Strafe“ zahlen muss – sogenannte Negativzinsen. Derzeit können diese bis zu – 0,5 % betragen. Eine Besserung dieser Situation ist laut Expertenmeinungen in naher Zukunft nicht erkennbar.

Vielen Unternehmen haben noch Arbeitnehmer im „alten“ Abfertigungssystem. Diese Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Abfertigungszahlung bedeuten häufig nicht nur eine erhebliche Liquiditätsbelastung, sie verursachen zudem einen hohen steuerlichen Aufwand und wirken sich „unschön“ auf das Bilanzbild aus.

Zur Vermeidung von Negativzinsen und Finanzierung der „alten“ Abfertigungsansprüche gibt es eine gute Lösung:

Die Abfertigungs-Direktversicherung ermöglicht dem Arbeitgeber, die Abfertigungsverpflichtungen für Mitarbeiter, die vor dem 1. Jänner 2003 eingetreten sind, aus der Bilanz unwiderruflich auf eine Versicherung auszulagern (Erlass des BMF zur Rz 3369a der EStR 2000).

Dabei schließt der Unternehmer für alle oder ausgewählte Arbeitnehmer eine Abfertigungs-Direktversicherung ab. Der Arbeitnehmer erhält im Abfertigungsfall direkt die Versicherungsleistung.

Arbeitnehmer, die 2003 oder später in das Unternehmen eingetreten sind, befinden sich bereits im „neuen“ Abfertigungssystem, also in einer Betrieblichen Vorsorgekasse.

Die Abfertigungs-Direktversicherung vermeidet Negativzinsen und bietet dem Arbeitgeber zwei wesentliche Vorteile:

  • Einerseits bietet sich hierdurch eine sehr interessante Vorsorgeform, weil die Wertzuwächse der Versicherung nicht Gewinn erhöhend aktiviert werden müssen (= nicht zu versteuern) und die Abfertigungs-Direktversicherung von der Versicherungssteuer (derzeit 4%) befreit ist.
  • Andererseits kann bei korrekter Gestaltung die Abfertigungsrückstellung überhaupt aus der Bilanz verschwinden bzw. deutlich reduziert werden. Dies führt zu einer besseren Bilanzoptik.

Lassen Sie sich von unseren Experten beraten und vermeiden Sie dadurch Strafzinsen.