Klassifikation von Seeschiffen im Kontext der Transportversicherung

Newsletter 1-2019

Der Qualitätszustand eines Schiffes ist in erster Linie für die Sicherheit von Besatzung und Ladung von höchster Bedeutung. Aber auch die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz dürfen nicht vergessen werden.

Im Rahmen von Seefrachtverträgen wird in der Regel – je nach Gefahrtragung gemäß Incoterms – auch eine Transportversicherung abgeschlossen.

Ein wichtiges Augenmerk muss dabei auf den Qualitätszustand eines Schiffes gelegt werden. Die Eignung des Transportmittels sowie die Auswahl eines geeigneten Frachtführers im Hinblick auf die zu bewältigende Strecke sind Voraussetzungen für einen aufrechten Versicherungsschutz gemäß Art. 9 AÖTB.

Die Beurteilung des Qualitätszustandes eines Schiffes wird durch die Vergabe einer bestimmten Klasse zum Ausdruck gebracht. Die Klassifikation bezieht sich auf den Schiffskörper, die Maschinenanlagen und die Ausrüstung. Die Erteilung einer Klasse muss nach Überprüfung in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, sonst verliert das Schiff die Klasse.

Es wird dabei die jeweils gültige, englische Institute Classification Clause herangezogen, die die Anforderungen an das Herstellungsdatum und die Beschaffenheit des Seeschiffes (Schiffsklassifikation) festlegt.

Beim Abschluss von Beförderungsverträgen ist darauf zu achten, dass...

- erstklassige Seeschiffe laut Klassifikationsklausel verwendet werden

- diese – falls erforderlich – gemäß dem International Safety Management Code (ISM-Code) zertifiziert sind

- oder ein gültiges Document of Compliance (DOC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegt, wie es die Solas Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsieht.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, sind die Transporte gleich wohl versichert, wenn der Versicherungsnehmer keinen Einfluss auf die Auswahl des Transportmittels hatte bzw. den Spediteur oder den Frachtführer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes ausgewählt hat. Erlangt jedoch der Versicherungsnehmer Kenntnis von der mangelhaften Eignung des Transportmittels, hat er unverzüglich beim Versicherer Anzeige zu erstatten. In diesem Fall kann der Versicherer entweder das Risiko ablehnen oder gegen eine Zulageprämie versichern.

Bei Fragen zu dieser Thematik stehen Ihnen die Experten unserer Logistikabteilung jederzeit sehr gerne zur Verfügung.