Produkt-Rückrufe: Ein unterschätztes Risiko?

Newsletter 1-2022

Die Schadenpraxis zeigt, dass nicht nur in der Lebensmittel- oder Kfz-Industrie sondern auch in Branchen wie der Herstellung von Sport- und Freizeitartikel, Spielzeug, Möbel, Bekleidung und Tierfutter für Haustiere eine steigende Anzahl von Produktrückrufen zu verzeichnen ist.

Gemäß der bestehenden EU-Richtlinien dürfen beispielsweise Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in Verkehr gebracht werden. Händler und Produzenten sind angehalten unsichere Produkte, die gesundheitsschädlich oder für den Verzehr ungeeignet sind, so schnell als möglich vom Markt zu nehmen.
Durch eine negative Medienberichterstattung hat das betroffene Unternehmen, neben den Kosten für den Rückruf möglicherweise auch noch mit Imageschäden und empfindlichen Umsatzeinbußen zu kämpfen.

Deshalb ist die Kenntnis der Absicherungsmöglichkeiten von eigenen und fremden Produktrückrufen und die Kenntnis der Unterschiede im Versicherungsumfang wichtig:

Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

A) PRODUKTSCHUTZ-Versicherung

Umfassendste Eigenschadendeckung / Bilanzschutz-Versicherung!
 

Versicherungsumfang:

  1. versehentliche Produktkontamination
    (z.B. Plastik-, Metall-, Glassplitter, Reinigungsmittel, Listerien, Salmonellen, etc.) 
  2. vorsätzliche Produktmanipulation (verursacht, behauptet oder angedroht) durch Dritte und eigene Mitarbeiter sowie Produkterpressung

Versicherte Kosten:

  • z.B. für Krisenberatung, negative Medienberichterstattung, Werbemaßnahmen 
  • Produkt-Rehabilitierung, Kosten für Re-Design/Neuentwicklung, Erpressungsgeld
  • entgangener Bruttogewinn, Herstellungskosten nicht mehr veräußerbarer Produkte 
  • sowie zusätzliche Personalkosten, Benachrichtigungs-, Transport-, Überprüfungs-, Sortierungs-, Umpack-, Zwischenlager- und Transportkosten

 

B) Produktrückrufkosten-Versicherung / Ausschnittsdeckung!


Versicherungsumfang:

  1. versehentliche Produktkontamination

Versicherte Kosten:

  • z.B. für Benachrichtigungs-, Transport-, Überprüfungs-, Sortierungs-, Umpack-, Zwischenlager- und Transportkosten

 

Bitte beachten Sie:

Eine bestehende Betriebshaftpflicht-Versicherung deckt hingegen nur Schadensansprüche von Dritten infolge eines Personen- oder Sachschadens oder eines daraus abgeleiteten Vermögensschadens.
Der eingetretene Eigenschaden durch einen Produktrückruf – wie zum Beispiel der entgangene Gewinn, die Herstellungskosten nicht mehr veräußerbarer Produkte sowie Kosten des eignen oder fremden Rückrufes und eventuell anfallende Krisenberatungs- und Zusatzkosten sind in der Betriebshaftpflicht NICHT versichert!

Für weitere Gespräche stehen wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung.