Unterschiede in der gewerblichen Krankenversicherung (GSVG) Sachleistung – Geldleistung
Newsletter 2-2019
In der gewerblichen Krankenversicherung wird zwischen sachleistungs- und geldleistungsberechtigten Versicherten unterschieden (z.B. Selbstständige, Freiberufler, etc.).
Wer ist nun sachleistungs- bzw. geldleistungsberechtigt? Worin liegen die Unterschiede?
In den ersten drei Kalenderjahren einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist man sachleistungsberechtigt. Ab dem 4. Jahr richtet sich die Anspruchsberechtigung nach der Höhe der erzielten Einkünfte im jeweils drittvorangegangen Jahr. Es kann daher zu jährlichen Änderungen kommen.
Liegen die Aktiv-Einkünfte des relevanten Jahres unter der Sachleistungsgrenze (Wert 2019: EUR 73.079,99), dann ist man sachleistungsberechtigt. Bei höheren Einkünften geldleistungsberechtigt.
Unterschied der Leistungsansprüche
Die wesentlichen Unterschiede betreffen ärztliche Hilfe, den Bezug von Medikamenten und die Vergütung für Behandlungen in der Sonderklasse in einem Krankenhaus/Spital.
SVA Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft | ||
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Sachleistung * | Geldleistung | |
Spital Allgemeine Klasse Hauptversicherter | Bundesland- und krankenhausabhängig zw. € 12 und € 19 Kostenbeitrag/Tag für 28 Tage/Kalenderjahr | Bundesland- und krankenhausabhängig zw. € 12 und € 19 Kostenbeitrag/Tag für 28 Tage/Kalenderjahr |
Krankenhaus Sonderklasse-Zweibett | keine Leistung | Leistung nach Vergütungstarif max. 80 % |
Krankenhaus Sonderklasse-Einbett | keine Leistung | keine Leistung |
Vertragsarzt | E-Card 10 % - 20 % Selbstbehalt für Erwachsene |
keine Vertragsärzte immer Privatpatient |
Privatarzt/Wahlarzt, Private Tagesklinik | Kostenerstattung in der Höhe der Vergütung für einen Kassenarzt | nach Vergütungssatz, max. 80 % der Rechnung (Selbstbehalt) |
Medikamente | € 6,10 Rezeptgebühr | 20 % Selbstbehalt und € 6,10 Rezeptgebühr |
Heilbehelfe und Hilfsmittel | 20 % Selbstbehalt, mind. € 34,80 bei Sehbehelfen € 104,40 SBH |
20 % Selbstbehalt, mind. € 34,80 bei Sehbehelfen € 104,40 SBH |
* Optionen für Sachleistungsberechtigte
Sachleistungsberechtigte können sich gegen Zahlung eines zusätzlichen Betrages für ein anderes Leistungspaket entscheiden. Dazu stehen folgende zwei Optionen zur Auswahl:
- Geldleistungsberechtigung nur für die Spital-Sonderklasse-Zweibett: der monatliche Zusatzbetrag beträgt EUR 85,86 p.m. (Wert 2019)
- Volle Geldleistungsberechtigung für einen monatlichen Zusatzbetrag von EUR 107,30 p.m. (Wert 2019)
Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Ihr Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.