Umgekippter LKW

Ladungssicherung im Fokus: Haftung, Vorschriften und Versicherung

Newsletter 3-2025

Unfälle durch mangelhafte Ladungssicherung sind häufig und gefährden nicht nur den Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Die rechtliche Verantwortung für die Sicherung der Ladung ist komplex und hängt vom jeweiligen Beförderungsvertrag sowie den Umständen der Verladung ab.

Verantwortlichkeit

Nach herrschender Rechtsmeinung liegt die Verantwortung für die sichere Verladeweise grundsätzlich beim Absender, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Entscheidend ist, wer „Herr des Verladevorgangs“ ist – meist der Verlader, da er die Güter besser kennt. Der Frachtführer haftet nur, wenn offensichtliche Mängel ignoriert werden.

Pflichten des Frachtführers

Der Frachtführer muss:

  • Verpackung und Sicherung prüfen
  • bei Mängeln, Weisungen einholen oder Vorbehalte anmelden.

Unterlässt er dies bei erkennbaren Mängeln, kann er je nach Verschulden für bis zu 50 % des Schadens haften.

Gesetzliche Vorschriften (KFG/StVO)

Seit 2003 gelten strenge Vorschriften zur Ladungssicherung. Die Ladung darf sich nur geringfügig bewegen, es sei denn, sie kann den Laderaum nicht verlassen und gefährdet niemanden. Sicherungsmittel wie Zurrgurte, Klemmbalken oder Antirutschmatten sind erforderlich.

Der Lenker darf das Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn die Ladung gesetzeskonform gesichert ist. Dennoch ist die zivilrechtliche Haftung im Frachtvertrag anders zu bewerten, als die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung.

Haftung bei Mängeln

Ist der Mangel nicht offensichtlich, haftet der Verlader – auch für Schäden am Fahrzeug. Ist der Mangel jedoch erkennbar, kann den Fahrer ein Mitverschulden treffen. Neben Lenker und Zulassungsbesitzer ist auch jede an der Beladung beteiligte Person verantwortlich.

Versicherungslösungen

➡️Transportversicherung mit „voller Deckung“ bietet Versicherungsschutz an der Ladung selbst. Eine unsachgemäße Verladeweise kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

➡️Betriebshaftpflichtversicherung
beinhaltet eine Deckung für Schäden am Transportfahrzeug, welche durch mangelhafte Verladung des Absenders entstehen.

➡️CMR-Versicherung schützt den Transporteur bei Haftung gegenüber dem Auftraggeber.

➡️KFZ-Haftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten, die z.B. durch herabfallende Ladungsteile entstehen.

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