Photovoltaikanlage – ist eine Versicherung notwendig?
Newsletter 2-2025
Eine Photovoltaikanlage – besonders deren Module – ist mitunter widrigen Wetterbedingungen ausgesetzt. Schäden können durch Unwetter, Tierbiss (Kabel) oder Blitzschlag (Überspannungen) entstehen.
Für Photovoltaikanlagen besteht keine Versicherungspflicht. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, ist ein Versicherungsschutz jedoch ratsam.
Diese Leistungen sollte die Versicherung enthalten
- Brand: Im Extremfall der teuerste Schaden. Diese Kategorie sollte daher in jedem Fall versichert sein. Durch Feuer im oder am Gebäude kann auch die Photovoltaikanlage schwer beschädigt werden.
- Blitzschlag und Überspannung/Kurzschluss: Der Schutz sollte nicht nur bei einem direkten Einschlag greifen, sondern auch, wenn beispielsweise der Blitz eine Überlandleitung trifft und dadurch Schäden an der eigenen Photovoltaikanlage verursacht.
- Sturm, Hagel: Der Schutz in dieser Schadenskategorie dürfte in den kommenden Jahren immer wichtiger werden. Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung geht davon aus, dass besonders heftige Stürme, die bisher alle 50 Jahre vorkamen, künftig alle zehn Jahre auftreten werden.
- Schneedruck, aber auch Frost- und Wasserschäden
- Diebstahl/Vandalismus
- Tierbiss: An sich ist der Schaden durch Tierbiss meist gering, die Suche nach der Ursache kann jedoch mitunter länger dauern.
- Ertragsausfall aufgrund eines Schadens
- Bedienungsfehler (grobe Fahrlässigkeit) durch den Betreiber
Für Fragen zum Thema Photovoltaikversicherung steht Ihnen unser Experte Ing. Peter Kreys gerne zur Verfügung.
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- Über 30 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche
- Staatlich geprüfter Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
- Kernkompetenz: Industrieversicherung
- Prokurist seit 2015 bei RVM