Strafprozess: Haut gerettet, Geld verloren?

Newsletter 01-2018

„In dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten, lautet der hehre Grundsatz unserer Strafprozessordnung, jedes Rechtsstaats überhaupt. Was Viele nicht wissen: Die Unschuldsvermutung schützt zwar unsere persönliche Freiheit. Sie schützt uns aber nicht vor dem finanziellen Ruin. Denn anders als beim richterlichen Urteilsspruch steht bei den Verteidigungskosten von Anfang an fest, dass diese vom Angeklagten – Unschuld hin oder her – selbst zu tragen sind. Der nach oben hin limitierte Kostenbeitrag des Bundes gemäß § 393 StPO ist insbesondere bei komplexeren Verfahren völlig unzureichend.

Verteidigungskosten im Strafprozess steigen und steigen

Der in der Strafprozessordnung festgelegte Höchstbeitrag des Bundes bei Freispruch beträgt übrigens 10.000,- Euro und betrifft Verfahren vor Geschworenengerichten. Im Salzburger Swap-Prozess sind mit Stand September allein für die Verteidigung des Salzburger Bürgermeisters und zweier Spitzenbeamten der Stadt Salzburg Kosten von über 1,24 Mio. Euro angefallen. Die Untreue-Urteile sind noch nicht rechtskräftig, der Ausgang ist ungewiss. Die Verteidigungskosten werden jedenfalls noch steigen.

Nur eine Strafrechtsschutzversicherung schützt Ihr Vermögen

Wo die Strafprozessordnung an ihre Grenzen stößt, kann eine Strafrechtsschutzversicherung bis zur Höhe der jeweils vereinbarten Versicherungssumme Ihre finanzielle Existenz absichern. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Die Versicherungssumme muss ausreichend hoch sein.
  • Reine Vorsatzdelikte müssen mitversichert sein.
  • Die Rechtsschutzdeckung muss schon vor Anklageerhebung greifen (Ermittlungs-Strafrechtsschutz).
  • Die Verteidigungskosten müssen auch bei reinen Vorsatzdelikten von Anfang an, nicht erst rückwirkend im Falle des Freispruchs oder der Einstellung übernommen werden (Vorwärtsdeckung statt Rückwärtsdeckung).

Um keinen Irrtum aufkommen zu lassen: Auch der Rechtsschutzversicherer wird die von ihm übernommenen Verteidigungskosten im Falle eines Schuldspruchs wegen eines Vorsatzdelikts zurückfordern. Es zahlt ja auch kein Feuerversicherer, wenn jemand sein Haus vorsätzlich anzündet. Im Falle eines Freispruchs oder einer Einstellung hat der Rechtsschutzversicherte jedoch nicht nur seine Haut, sondern auch sein Geld gerettet.

Unsere Experten beraten Sie gerne.