Auswirkungen von Hard Brexit auf den Versicherungsschutz

Newsletter 3-2019

„Großbritannien: So gefährlich ist der Hard Brexit“  (Quelle: 09/ 19 Die Presse)
„Plan „A, B, C und D EU erörtert trotz Brexit-Deals Alternativen (Quelle: 10/19 www.orf.at)


Wann genau Großbritannien nun aus der Europäischen Union ausscheiden wird ("Brexit"), lässt sich mit heutigem Datum noch nicht voraussagen. Dass Großbritannien die Europäische Union verlässt, scheint fix zu sein. Dieses Ausscheiden und die Wirksamkeit neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften können zur Folge haben, dass Ihr Versicherungsvertrag nicht mehr wie gewohnt fortgesetzt werden kann.

Im Zuge der Verhandlungen über das Austrittsabkommen werden Übergangszenarien sowie Übergangsfristen festgelegt, um die Auswirkungen des Brexit entsprechend umsetzen zu können und somit eine rechtliche Sicherheit über die weitere Vorgangsweise festzusetzen.
Aufgrund der aktuellen Verhandlungen sind die Details derzeit noch nicht bekannt. Wir werden unsere betroffenen Kunden entsprechend informieren, sofern eine Lösung auf Basis eines geregelten Brexit Abkommens erkennbar ist.

Im Fall eines sogenannten “Hard Brexit” jedoch bleibt es der EU bzw. Großbritannien überlassen, einseitig Regelungen zu beschließen, die eine – allfällig befristete – Versicherungstätigkeit betroffener Versicherer und Versicherungslösungen erlauben. Dies kann jedoch zu gravierenden Problemen in den Bereichen der Sozialversicherung sowie der Sachversicherungen führen.


Dienstreise

Arbeitnehmer, welche im  Zuge einer Dienstreise in Großbritannien einen Krankheitsfall haben und Krankenversicherungsleistungen benötigen, wird der Abschluss einer Dienstreisekranken- und Unfallversicherung empfohlen.
Expatriats, welche ihren vorübergehenden Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben, müssten dann gegebenenfalls eine Krankenversicherung in UK beantragen, um Versicherungsschutz zu haben.
 

Auslandsniederlassung

Der Versicherungsnehmer ist zur Einhaltung von Gesetzen verpflichtet. Bei Sachversicherungsverträgen gegen Gefahren wie Feuer, Sturm etc. für Risiken in UK kann es dabei zu Problemen kommen. Versicherungsverträge, welche derzeit bei einem in der EU niedergelassenen Versicherer platziert sind, können vermutlich nicht längerfristig weitergeführt werden, da diese der lokalen Versicherungspflicht nicht entsprechen werden.
Sollte eine Nichteinhaltung von Gesetzesvorschriften durch den Versicherungsnehmer vorliegen, könnte der Fall eintreten, dass der Versicherer außerhalb von Großbritannien  in solchen Fällen keinen Versicherungsschutz aufgrund der für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung stellen darf oder Versicherungsleistungen erbringen kann.

Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Austrittsverhandlungen kann an dieser Stelle nicht auf detaillierte Regelungen eingegangen werden. Um eventuelle Konsequenzen von Nichteinhaltung von Vorschriften zu vermeiden, unterstützen wir Sie gerne in der Umsetzung eines langfristigen Versicherungsschutzes für Risken in Großbritannien.