Ist Homeoffice ein Versicherungsrisiko?

Newsletter 02-2020

Folge 1: Der Unfall im Homeoffice – ein Arbeitsunfall?

Im Zuge der Coronavirus-Pandemie arbeiteten und arbeiten noch immer viele Arbeitnehmer/innen in den eigenen vier Wänden. Auch zukünftig wird dieses Thema eine große Rolle in der Arbeitswelt spielen, da der Trend zum Homeoffice auch nach der Krise anhalten wird.

Für viele Firmen ist dies eine neue Situation sowohl aus arbeitsrechtlicher als auch aus versicherungstechnischer Sicht, denn auch zu Hause ist schnell etwas passiert.
 

Unfälle von Mitarbeiter/innen im Homeoffice

Gemäß den derzeit gültigen und bis Ende des Jahres befristeten Regelungen werden alle Unfälle, die sich seit dem 8.3.2020 im Homeoffice ereignet haben, wie Arbeitsunfälle behandelt. Sie unterliegen somit dem umfassenden Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. 

Arbeitsunfall-Begriff bis 31.12.2020

„Unfälle, die sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem die Versicherung begründenden Dienstverhältnis oder mit der die Versicherung begründenden Funktion am Aufenthaltsort der versicherten Person (Homeoffice) ereignen.“

Somit ist der Aufenthalt im Homeoffice und der Aufenthalt in der Arbeitsstätte derzeit gesetzlich gleichgestellt. Damit fallen auch Wege von und zu diesem Ort unter die Unfallversicherung. Das sind z.B. Wege innerhalb der Wohnung, Einkaufswege, um Mittagessen zu besorgen, oder Wege zum Arzt/der Ärztin.

Rein private Unfälle wie z.B. im Badezimmer außerhalb der Arbeitszeit fallen aber auch jetzt nicht darunter.

Ob ein Unfall während der Homeoffice Tätigkeit auch zukünftig unfallversicherungsgeschützt ist und somit einem Arbeitsunfall gleichkommt, ist zwar nun in der aktuellen Corona-Krise klargestellt, zukünftig wird es aber notwendig sein, dies speziell zu regeln, da sich auch bereits in der Vergangenheit schwierige Abgrenzungsfragen gestellt haben.

Haben Sie als Unternehmen eine betriebliche Unfallversicherung als Vorsorge für die Mitarbeiter/innen abgeschlossen, sollte überprüft werden, ob eine 24-Stunden-Deckung besteht. Damit sind jedenfalls sämtliche Unfälle im Homeoffice abgedeckt.

 

Unsere Spezialisten beraten Sie gerne zu diesem Thema.