Lieferketten - krisenbedingte Schäden und Mehrkosten

Newsletter 3-2021

Die aktuelle Situation stellt die Wirtschaft und den damit verbundenen internationalen Warenverkehr vor große Herausforderungen. Insbesondere die weltweiten Lieferketten funktionieren nicht in gewohnter Weise und es entstehen täglich massive finanzielle Schäden. Die Dachverbände der Verkehrsträger (Luft, See, usw.) skizzieren ein Schadenausmaß jenseits von mehreren hunderten Milliarden US-Dollar, die im Zusammenhang mit Störungen des Warenverkehrs entstehen und noch entstehen werden.

Dieses enorme Kostenpotential führt dazu, dass sich zahlreiche Unternehmer bereits mit rechtlichen Bewertungen befassen. Bedingt durch die Verzögerungen entstehen in vielen Fällen Mehrkosten wie zB durch Lagergelder und Containermieten, sogenannte Demurrage-, Detention,- und Storage-Costs. Anderseits entstehen durch Lieferverzögerungen auch enorme Sachschäden wie zB im Falle von verderblichen Gütern.

Wer übernimmt die Kosten?

Grundsätzlich gilt, dass Logistikunternehmen bei ordnungsgemäßer Ausführung der Vertragspflichten, etwaige zusätzlich entstandene Kosten und Aufwendungen an die Auftraggeber verrechnen. Dies gilt insbesondere auch für Lagergelder und Containermieten die üblicherweise "zu Lasten der Ware", also auf Kosten des Auftraggebers abgerechnet werden. Nur in Ausnahmefällen, also bei vorheriger Kenntnisnahme des Logistikbetriebs ergeben sich andere Fallsituationen, beispielsweise wenn die Mehrkosten oder der Schaden vorhersehbar bzw. vermeidbar gewesen wäre oder Weisungen nicht unverzüglich eingeholt wurden.

Exkurs

Ein Güterschaden oder eine Lieferfristüberschreitung ist dann unabwendbar, wenn der Schaden bei äußerster Sorgfalt nicht vermieden werden konnte. Bei einem unabwendbaren Ereignis ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses beziehungsweise der Transportbeginn entscheidend.

Nunmehr stellt sich die Frage, ob Versicherungen derartige Kosten übernehmen. Üblicherweise sind die durch die Gefahr von Engpässen in den Lieferketten (wie zB Pandemien, Verknappung, usw.) hervorgerufene Schäden nicht versichert. Nur in Ausnahmefällen bieten spezielle Deckungskonzepte und Sondervereinbarungen Versicherungsschutz für entstandene Kosten. Wir raten daher zur genauen Prüfung des jeweiligen Falles und der damit verbundenen Umstände.


Für nähere Auskünfte kontaktieren Sie bitte Ihren RVM Ansprechpartner.