Richtig rechtschutzversichert? Geschäftsführertätigkeit gedeckt?
Newsletter 2-2021
Für ausreichende Rechtsschutzdeckung von Unternehmen wird heute meist vorgesorgt. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für den Vorstand oder den Geschäftsführer aus, also den gesetzlichen Vertretern der Unternehmen? Oft vergessen diese Personen, für ihr ganz persönliches Risiko vorzusorgen.
Ein üblicher und gebräuchlicher Ausschluss im Firmenrechtsschutz regelt, dass Streitigkeiten aus dienstvertraglichen Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen nicht versichert sind.
Abhilfe kann hier ein Dienstvertragsrechtschutz schaffen, den der Manager persönlich als stand alone Produkt oder im Rahmen einer Manager-Rechtsschutzversicherung abschließen kann. Das Kombinationsprodukt Manager-Rechtschutz besteht neben dem Dienstvertragsrechtsschutz auch noch aus zwei weiteren optional wählbaren Bausteinen, dem Spezial-Strafrechtsschutz und dem Vermögensschaden-Rechtsschutz.
Sie können zwar als Manager im Betriebsrechtschutz in gewissen Belangen mitversichert sein, Versicherungsnehmer ist hier aber der Arbeitgeber, der mitunter der Deckungsgewährung zustimmen muss oder ein Widerspruchrecht hat. Besonders heikel ist dies, wenn zwischen dem Unternehmen und dem Manager vielleicht ein ohnehin schon angespanntes Verhältnis besteht.