Richtig rechtschutzversichert? Geschäftsführertätigkeit gedeckt?

Newsletter 2-2021

Für ausreichende Rechtsschutzdeckung von Unternehmen wird heute meist vorgesorgt. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für den Vorstand oder den Geschäftsführer aus, also den gesetzlichen Vertretern der Unternehmen? Oft vergessen diese Personen, für ihr ganz persönliches Risiko vorzusorgen.

Ein üblicher und gebräuchlicher Ausschluss im Firmenrechtsschutz regelt, dass Streitigkeiten aus dienstvertraglichen Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen nicht versichert sind.

Abhilfe kann hier ein Dienstvertragsrechtschutz schaffen, den der Manager persönlich als stand alone Produkt oder im Rahmen einer Manager-Rechtsschutzversicherung abschließen kann. Das Kombinationsprodukt Manager-Rechtschutz besteht neben dem Dienstvertragsrechtsschutz auch noch aus zwei weiteren optional wählbaren Bausteinen, dem Spezial-Strafrechtsschutz und dem Vermögensschaden-Rechtsschutz.

Sie können zwar als Manager im Betriebsrechtschutz in gewissen Belangen mitversichert sein, Versicherungsnehmer ist hier aber der Arbeitgeber, der mitunter der Deckungsgewährung zustimmen muss oder ein Widerspruchrecht hat. Besonders heikel ist dies, wenn zwischen dem Unternehmen und dem Manager vielleicht ein ohnehin schon angespanntes Verhältnis besteht.  

Beim Dienstvertragsrechtsschutz und beim Manager-Rechtsschutz ist der Manager Versicherungsnehmer und somit Herr des Vertrages!

Zudem haben einzelne Versicherer den gängigen Ausschluss der Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen weiter gefasst, so dass jegliche Tätigkeit des gesetzlichen Vertreters (Geschäftsführer, Vorstand, udgl.) im ursächlichen Zusammenhang mit seiner betrieblichen Tätigkeit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.

Damit hat sich auch jüngst der OGH in seiner Entscheidung 7 Ob 166/20t befasst. Es handelt sich bei dieser Formulierung des Ausschlusses um eine doch recht merkwürdige Praxis, die hoffentlich nicht Schule macht. Es würden ansonsten schwere Deckungslücken entstehen, die zu bösen Überraschungen führen können. Bei Abschluss eines Rechtsschutzvertrages empfehlen wir eine Prüfung der zugrundeliegenden Bedingungen durch Ihren Experten.

Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie weiterführende Informationen? Unsere Kundenbetreuer prüfen gerne Ihre Rechtschutzverträge und helfen Ihnen bei der Umsetzung von Verbesserungen!