Deckung nicht notwendiger Reparaturarbeiten in der Haftpflichtversicherung (OGH-Entscheidung 7Ob22/25y)
Newsletter 2-2026
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Unternehmen eine fehlerhafte Diagnose bezüglich der Dichtheit einer Leitung stellt, welche in weiterer Folge zu einer nicht notwendigen Reparatur derselben Leitung führt?
Mit dieser Frage musste sich der OGH in seiner Entscheidung 7Ob22/25y vom 19.03.2025 befassen.
Die Revision der Versicherungsnehmerin war sohin erfolglos. Sie hat keine Leistung der Haftpflichtversicherung für die entstandenen Reparaturkosten erhalten.
Der Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Versicherer.
Für Fragen rund um die Erweiterung Ihres Betriebshaftpflichtkonzeptes stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer/innen gerne zur Verfügung.