E-Scooter fährt Weg entlang

Sturz mit E-Scooter: Unfallversicherung muss laut OGH-Urteil wegen „immanenter Gefahr“ nicht zahlen

Newsletter 1-2026

Ein Grazer rutschte auf dem Weg zur Arbeit mit seinem E-Scooter aus und verletzte sich. Da Scooter als Sportgeräte gelten, muss die Unfallversicherung laut dem Höchstgericht keine Versehrtenrente zahlen. E-Scooter-Fahrten sind laut dem Obersten Gerichtshof gefährlicher als Fahrten mit dem Rad.

Kein sicheres Fahren mit E-Scooter

Laut der Begründung des OGH (OGH 8.10.2024, 10 ObS 55/24x) kam es gerade deshalb zu dem Unfall, weil der E-Scooter „im Vergleich mit einem üblichen Damen- oder Herrenfahrrad" aufgrund seiner kleinen Räder und seiner geringen Lenkerbreite weniger Stabilität geboten habe. Auch das Gesetz stufe E-Scooter und etwa auch Monowheels als „Trendsportgeräte" ein, die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften „kein sicheres Fahren gewährleisten".

Kritische Manöver beim Fahren sorgen für immanente Gefahr

Den Unterschied zum Fahrrad beschreiben die Gerichte außerdem so: Schon „starkes Bremsen oder das Geben von Handzeichen" seien beim E-Scooter „kritische Manöver". Zudem rutsche das Vorderrad leichter weg und aufgrund der kleinen Räder sei keine Selbststabilisierung gegeben, sodass es „leichter zu ungewollten Fahrlinienverlagerungen oder Auslenkbewegungen" komme.

Ergebnis: Bei einem Unfall mit einem E-Scooter, der auf dessen spezifische Fahreigenschaften zurückgeht, muss die Unfallversicherung nicht zahlen, weil eine „immanente Gefahr“ besteht.

Anders wären Fälle zu beurteilen, in denen sich „allgemeine Weggefahren" verwirklichen. Die Versicherung müsste zahlen, wenn der Unfall bei der Fahrt mit einem Rad genauso passiert wäre – also auch die Fahrt mit einem Fahrrad nicht sicherer gewesen wäre. Das wäre z.B. bei einem umgestürzten Baum oder einem schweren Fahrbahnmangel der Fall.

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