Sturz mit E-Scooter: Unfallversicherung muss laut OGH-Urteil wegen „immanenter Gefahr“ nicht zahlen
Newsletter 1-2026
Ein Grazer rutschte auf dem Weg zur Arbeit mit seinem E-Scooter aus und verletzte sich. Da Scooter als Sportgeräte gelten, muss die Unfallversicherung laut dem Höchstgericht keine Versehrtenrente zahlen. E-Scooter-Fahrten sind laut dem Obersten Gerichtshof gefährlicher als Fahrten mit dem Rad.