Umfallende Holzbausteine

Damit es im Schadenfall keine bösen Überraschungen gibt. Über die Tücken einer Unterversicherung bei Sach-Versicherungen.

Newsletter 1-2026

Nichts frustriert Unternehmer mehr, als über Jahre hinweg verlässlich Versicherungsprämien zu bezahlen und im Schadenfall trotzdem nur eine reduzierte oder gar keine Leistung zu erhalten. Deshalb ist es wichtig, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen, um zu verhindern, dass es im Ernstfall zu unangenehmen Überraschungen kommt.

Wie entsteht eine Unterversicherung?

Unterversicherung bedeutet bei der Sach-Versicherung, dass die gewählte Versicherungssumme den tatsächlichen Wert des versicherten Sach-Betriebsvermögens nicht vollständig abdeckt. Im Schadenfall erhält der Versicherungsnehmer nicht die volle Entschädigung, weil die Sach-Versicherungssumme niedriger als der Wiederherstellungs-/Wiederbeschaffungs- oder Neuwert ist.

Warum eine Unterversicherung vermieden werden sollte?

  • Eine Unterversicherung kann im Schadenfall, je nach Ausmaß, zu einer markanten Kürzung der Schadenszahlung führen mit Folgen für die Zukunftssicherung des Unternehmens.
  • Rechtliche Folgen: In manchen Fällen kann eine Unterversicherung auch als grobe Fahrlässigkeit gelten und somit die Haftung des Versicherungsnehmers bzw. der Geschäftsführung wesentlich erhöhen.

Was sind die häufigsten Gründe für eine Unterversicherung?

  • Ausgangsbasis: veraltete oder unvollständige Werte der kaufm./techn. Betriebseinrichtung
  • Falscher Wertansatz: „Buchwert“ statt „Wiederbeschaffungskosten“
  • Nicht berücksichtigte Erweiterungen, Modernisierungen bei Gebäuden, Betriebseinrichtung
  • Nicht berücksichtigte Preissteigerungen bei Bau- und Materialkosten
  • Keine regelmäßige Überprüfung der Sach-Versicherungssummen
  • Keine oder zu geringe Vorsorgeversicherungsposition im Versicherungsvertrag
  • Unterversicherung durch nicht geprüfte pauschale Vertragspositionen
  • Keine (vollständige) jährliche Inflationsanpassung der Versicherungssumme

Fazit

Die richtige Festlegung der notwendigen Sach-Versicherungssummen ist von zentraler Bedeutung für die zufriedenstellende Schadensabwicklung.

In der Praxis hat sich dabei folgende Vorgangsweise besonders bewährt:

  • Die Erstellung von Gutachten mit Standortbegehung durch externe Sachverständige mit vollständiger und detaillierter Bewertung der vorhandenen Vermögenswerte.
  • Die Erstellung eines Risikoberichtes (Risk-Survey) mit Standortbesichtigung durch den Risk-Manager des aktuellen Versicherers des jeweiligen Unternehmens.
  • Abschluss oder Anpassung der Versicherungsverträge an die Ergebnisse des SV-Gutachtens und des Risk-Surveys durch den Versicherungsmakler.
  • Jährliche Überprüfung der Versicherungssummen mit dem Versicherungsmakler.

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