Die Haftungsbegrenzung in der ÖNORM B 2110 – Hohes Risiko für den Bauherrn

Newsletter 02-2018

Die Bestimmungen der ÖNORM B 2110 finden in der Praxis auf fast alle Bauverträge Anwendung und ändern zahlreiche zivilgesetzliche Bestimmungen ab. Dies ist oft mit Haftungsrisiken verbunden.

Bei leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung erheblich eingeschränkt:

  • Haftung für Personenschäden ohne Begrenzung
  • Haftung für sonstige Schäden bis zu einer Auftragssumme von 250.000,- Euro mit maximal 12.500,- Euro
  • Haftung für sonstige Schäden bis zu einer Auftragssumme von über 250.000,- Euro mit 5 % der Auftragssumme, maximal 750.000,- Euro

Diese Haftungsbegrenzung für leichte Fahrlässigkeit wird vom OGH anerkannt und in seinen Judikaten entsprechend gewürdigt.

Durch diese Regelung in der ÖNORM B 2110 kann der geschädigte Bauherr, welcher die Norm uneingeschränkt akzeptiert hat, bei Durchsetzung seiner Schadenersatzforderungen in große Schwierigkeiten geraten. Eine Auftragssumme sagt nichts über ein Schadenspotenzial aus.

Ein Beispiel:

Ein Spengler wurde von der Hausverwaltung eines Schlosses mit der jährlichen Übergehung und Kontrolle der Dachflächen beauftragt. Im Zuge dieser Kontrollarbeiten stellte er im Kupferblech kleine Löcher fest, welche er verschließen wollte. Durch die Heißarbeiten geriet der Dachstuhl in Brand. Der Schaden betrug 10,5 Mio Euro. Der Auftragswert für das Verlöten der Löcher samt Dachübergehung betrug jedoch lediglich 360 Euro.

Im Rahmen der gesetzlichen Haftung würde der Spengler bei einem Verschulden bis zur vollen Schadenshöhe haften. Durch die Haftungsbegrenzung in der ÖNORM B 2110 wäre bei leichter Fahrlässigkeit die Haftung mit 12.500,- Euro begrenzt. Der enorme Unterschied von 10.487.500,- Euro ginge zu Lasten des Bauherrn, welcher durch solche Einschränkungen gemäß ÖNORM B 2110 finanziell ruiniert werden könnte.

Bauherren sollten sich bei Vergaben auf Basis der ÖNORM B 2110 dieses Risikos bewusst sein bzw. die Bauverträge vor deren Abschluss durch eine versierte Anwaltskanzlei prüfen lassen.