Neue Incoterms ab 1. Jänner 2020
Newsletter 2-2019
Der Countdown läuft: Im Herbst 2019 veröffentlicht die Internationale Handelskammer (ICC) weltweit die neue Version der Incoterms®, die ab dem 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Die Klauseln wurden von 500 Experten aus mehr als 40 Ländern überarbeitet.
Die aktualisierte Fassung wurde an die neuen, globalen Handelspraktiken angepasst und löst damit die Incoterms® 2010 ab.
Diese berücksichtigten unter anderem die zunehmende Verbreitung zollfreier Zonen in gegenwärtiger Zeit, den zunehmenden Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel bei der Geschäftsabwicklung und Veränderungen der Transporttechniken.
Die Incoterms® 2020 werden eine einfachere und klarere Darstellung der Klauseln, die zum Teil komplett überarbeitet und durch erläuternde Kommentare ergänzt worden sind, bieten. Damit sollen die neuen Incoterms® 2020 weitestgehend allen geschäftlichen Anforderungen an jedem Ort der Welt gerecht werden.
Die Incoterms sind urheberrechtlich geschützt und nur die Internationale Handelskammer (ICC) ist berechtigt, Informationen über die künftigen Inhalte herauszugeben. Es gibt zwar schon vage Informationen von der ICC, der genaue Wortlaut ist jedoch bislang nicht bekannt, sodass wir die derzeit bekannten Änderungen noch nicht kommentieren wollen.
Sobald die neuen Klauseln veröffentlicht sind, werden wir unsere Kunden über die Unterschiede zwischen den Incoterms® 2010 und den Incoterms® 2020 ausführlich informieren.