Incoterms® 2010 und 2020 – was hat sich geändert?

Newsletter 1-2020

Auf den ersten Blick auffällig sind in den Incoterms® 2020 die aktualisierten Anwendungshinweise, die jetzt in Form von erläuternden Kommentaren jeder einzelnen Incoterms-Klausel beigefügt werden und eine veränderte Reihenfolge der Incoterms-Klauseln, die die Punkte Lieferung und Gefahrentragung hervorheben.

Abgesehen von diesen allgemeinen Änderungen gab es auch einige wesentliche inhaltliche Veränderungen in den Incoterms® 2020 gegenüber den Incoterms® 2010:

  • Bei Transporten inkl. Seefracht wird immer wieder (meist von Banken aus einem Akkreditiv) ein B/L mit An-Bord-Vermerk (Bordkonnossement) verlangt.
  • FCA-Lieferungen sind jedoch schon vor der Verladung an Bord eines Schiffes abgeschlossen.
  • NEU: Option, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer ein Bordkonnossement auszustellen, sobald die Ware tatsächlich an Bord ist.
  • Bisher erfolgte die Zuteilung der Kosten in unterschiedlichen Regelungspunkten der jeweiligen Incoterms®.
  • NEU: sämtliche Kostenelemente sind nunmehr vollständig in A9/B9 zusammengefasst.
  • Bislang war der Verkäufer bei CIP und CIF verpflichtet, zumindest die Mindestdeckung gemäß ICC Form C für den Transport zu versichern – Folge: zahlreiche Schäden waren nicht gedeckt!
  • NEU: bei CIP muss der Verkäufer nunmehr für Versicherungsschutz gemäß ICC Form A (All Risk) sorgen.
  • Bei CIF bleibt die Mindestdeckung gemäß ICC Form C bestehen.
  • Vertragliche Änderungen sind möglich.
  • Bei E-, F- und D-Klausen nunmehr „Organisation des Transportes“ ausreichend – eigene Transportmittel erlaubt!
  • C-Klauseln verlangen hingegen ausdrücklich den Abschluss eines Beförderungsvertrages – eigene Transportmittel sind nicht erlaubt, soweit nicht anders vereinbart.
  • Delivered at Terminal (DAT) als Entladeklausel erzeugte Unklarheit, was ein „Terminal“ ist und ob man diese Klausel auch abseits von Terminals – z. B. beim Käufer – verwenden kann.
  • NEU: DPU (Delivered at Place Unloaded) – Durch die Entfernung des Begriffes Terminal ist jetzt klargestellt, dass diese Klausel an jedem vereinbarten Ort möglich ist.
  • Sicherheitsaspekte sind in den letzten Jahren zunehmend aufgekommen.
  • NEU: sicherheitsbezogene Anforderungen sind nun ausdrücklich geregelt.
  • Vor jeder Incoterms-Klausel werden die wesentlichen Inhalte erläutert.
  • Geben Tipps für die Wahl der passenden Incoterms-Klausel.
  • Wann macht die jeweilige Klausel Sinn?
  • Sind aber nicht Teil der Regeln selbst, sondern dienen nur der Auslegung.
  • Unterstützen mit Grafiken.
  • Kosten/Risikoübergang und Ausfuhr/Einfuhr.

Für nähere Informationen wenden Sie sich an Ihren persönlichen Kundenbetreuer oder vereinbaren Sie direkt einen Termin mit uns.